Passagier- oder auch Gästeflüge können am Flugplatz Crawinkel durchgeführt werden. Im Einzelnen betrifft dies Flüge mit dem Tandemgleitschirm und dem dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeug (UL). Die Voraussetzungen hierfür von Seiten des Luftsportvereins sind mit für den Doppelsitzerbetrieb zugelassenem und turnusmäßig überprüftem Fluggerät mit Haftpflichtversicherung für Passagierflüge sowie staatlich geprüften Piloten mit der Berechtigung zur Mitnahme von Passagieren gewährleistet. Der Entgelt für Passagierflüge richtet sich nach der Flugdauer und deckt die Selbstkosten des Fluges. Betont werden muß, daß die Entscheidung auch über einen bereits verabredeten Flug durch den Piloten im Angesicht der aktuellen Wettersituation getroffen wird.

Anforderungen an den Passagier: Unabhängig von der Wahl des Fluggerätes ist zu beachten, daß es durch rasche Änderungen der Flughöhe zu Schwankungen des Luftdruckes kommt. Bei Entzündungen im Rachenraum ist
der Druckausgleich oft nicht gewährleistet, was recht schmerzhaft sein kann. In solchen Fällen ist von Flügen dringend abzuraten. Bei Flügen mit dem Tandemgleitschirm muß festes hohes Schuhwerk getragen werden. Weitere Ausrüstung wie ein Schutzhelm werden gestellt.